Diese Besonderen Bedingungen gelten für vorgenannten Produkte und Leistungen und sind den Allgemeinen Bedingungen vorrangig. Die Allgemeinen Bedingungen gelten, soweit in den Besonderen Bedingungen keine Regelungen getroffen wurden. Soweit in den Besonderen Bedingungen lediglich teilweise Regelungen getroffen werden, gelten die Allgemeinen Bedingungen diesbezüglich zusätzlich.

§ 1 Druckdaten

 Zulieferungen aller Art durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens uns. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.

§ 2 Produktionsspezifische Besonderheiten, Beanstandungen

(1) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden.

Dies gilt insbesondere bei:

  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
  • geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
  • geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom Endformat);

insbesondere bei Pochettas bis zu 4 mm vom geschlossenen Endformat, bei allen Magazinen, Notizheften und Gutscheinheften bis zu 2 mm vom geschlossenen Endformat, bei Servietten bis zu 1,5 mm vom geschlossenen Endformat, Werbetechnikprodukte 1-2% vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu 1 mm vom (geschlossenen) Endformat,

  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen,
  • geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lacks, der Heißfolienprägung oder des Relieflacks zum Druckmotiv,
  • geringfügiger Druckplattenversatz (bis zu 0,08 mm)

Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Ausdruckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.

(2) Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.

(3) Für den Versand an eine Lieferadresse gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Ware können nicht beanstandet werden. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichteexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen.

(4) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

 

Stand: September 2025 

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